Wiederherstellung der Bundesstaaten des Deutschen Reiches, bzw. des Nationalstaats Deutschlands. Dem Deutschen Reich gehörten bei der Gründung 25 Bundesstaaten (Bundesglieder) – darunter die drei republikanisch verfassten Hansestädte Hamburg, Bremen und Lübeck – sowie das Reichsland Elsaß-Lothringen an. Zum 12.11.1918 trat
Rechtsnormen des Deutschen Reiches aus dem Jahr 1871
gefunden bei Rechtssetzung in Deutschland 1867 – 1920 Für die Korrektheit externer Seiteninhalte übernehmen wir keine Haftung und bitten darauf zu achten, daß alle Gesetze die ab dem 29. Oktober 1918 in Kraft gesetzt wurden, nur noch für Fremdverwaltungen galten.
Rechtssetzung in Deutschland 1867 – 1920
gefunden bei Rechtssetzung in Deutschland 1867 – 1920 Für die Korrektheit externer Seiteninhalte übernehmen wir keine Haftung und bitten darauf zu achten, daß alle Gesetze die ab dem 29. Oktober 1918 in Kraft gesetzt wurden, nur noch für Fremdverwaltungen galten.