Legitimation der institutionalisierten Reichsorgane

Legitimation der institutionalisierten Reichsorgane, deren Gesetze und Dokumente.

Die Deutschen werden wie die angewandten Gesetze es vorschreiben, als „Staatenlos“ geführt, da sie sich für das Vereinigte Wirtschaftgebiet entschieden haben. Dies betrifft auch alle Bewegungen, Gemeindegründern und Gruppierungen die als Reichsbürger eingestuft werden, zu. Der Gelbe Schein und die Ausweise der Reichsbürger sowie der BRD sind Urkundenfälschungen und helfen dem Mangel, „im Besitz einer Staatsangehörigkeit zu sein“, NICHT ab.

Gemäß der Deutschen Reichsverfassung http://verfassung-deutschland.de sind die beiden gesetzgebenden Organe „Bundesrath“ und „Volks-Reichstag“ nicht nur für die Überwachung und Einhaltung der staatlichen Ordnung verantwortlich, sondern auch für Gesetze und auch die Herstellung der Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches.

Beide Verfassungsorgane haben die Körperschaft Deutsche Reichsdruckerei sowie alle von ihr angefertigten und ausgegebenen Dokumente, in öffentlich einberufenen Tagungen, genehmigt und legitimiert.

Seit dem Jahr 1919, gab es auf deutschem Boden zu keiner Zeit gleichzeitig beide Verfassungsorgane (Bundesrath und Reichstag) und dies bis in das Jahr 2009. Erst am 23. Mai 2009 wurde das Parlament als Volks-Reichstag durch den Bundesrath (vor dem Reichstag in Berlin) proklamiert und nachfolgende per Gesetzblatt reaktiviert.

Hier die Kurzerklärung, wer uns NICHT legitimiert hat: Als souverän denkende und handelnde Deutsche, legen wir keinen Wert auf Genehmigungen und Legitimationen durch BRD-Personal, Reichsbürger, nichtdeutsche Organisationen wie die UN, EU oder die Alliierten, geschweige denn die „Bonner BRDDDRdvD“ oder deren nichtstaatliche Unternehmungen.

Wir legitimieren uns durch die offenkundige Anwendung und Durchführung unserer Deutschen Reichserfassung, seit dem 29. Mai 2008!

Es darf jedem Deutschen klar sein, daß die Souveränität des Deutschen Reiches NUR durch souveräne Entscheidungen, Handlungen und die Anwendung der souveränen Gesetze durch das Deutsche Volk erfolgen kann. Der „Bundesrath“ und der „Volks-Reichstag“ haben sich das ab 2008 auf die Nationalflagge geschrieben und juristisch korrekt eine hervorragende Situation für das Deutsche Volks geschaffen, die es nun gilt umzusetzen. Sehen Sie hierzu unsere bisher zusätzlich in Kraft gesetzten Gesetze hier im Amtsblatt: http://www.deutscher-reichsanzeiger.de und auch die veröffentlichten Reichsgesetze, die zwingend anzuwenden sind, damit wir uns von allen Fremdverwaltungen und feindlich gesinnten Bewegungen, Parteien und Reichsbürger verabschieden können.


Welche Verfassung geht dem BRDrecht vor?

Die Veröffentlichungen eines Bundesgesetzblattes der BRD im Internet sowie das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – und der Bundesanzeiger Verlag sind nichts anderes als Täuschung im Rechtsverkehr, denn Reichsgesetze sind gemäß der konkurrierenden Gesetzgebung vorrangig und immer als den übergeordneten Rechtskreis zu verstehen.

http://verfassung-deutschland.de#Artikel2

(Reichsgesetze gehen den Landesgesetzen vor, die BRD und Ihre Unternehmungen können gemäß dem Teilgebietsanspruch und der fehlenden Souveränität höchstens auf der Ebene der Landgesetze handeln.)

http://de.wikipedia.org/wiki/Konkurrierende_Gesetzgebung

Das GG des BRD beruft sich durch das Bundesverfassungsgericht auf die Weimarer Verfassung von 1919, auch wenn sie das abstreitet.

Zitat aus dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Artikel 140: “Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.“ Querverweise dazu: Urteil:1. Das Deutsche Reich existiert fort siehe Urteil des BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363] 3.Gesetze ohne Geltungsbereich besitzen keine Gültigkeit und Rechtskraft. (vgl. BverwGE 17, 192=DVBI 1964, 147) (BverGE 3, 288(319f.):6, 309 (338,363))

Die Weimarer Verfassung war nie vom freien Deutschen Volk beschlossen und gegeben, sondern diente nur den Plänen der Weltzionisten.

Das GG besagt aber auch:
Artikel 31
des GG: “Bundesrecht bricht Landesrecht
Frage: Wer ist der Bund, der das Bundesrecht hat?
Diese Weimarer Verfassung besagt:
Artikel 13 der Weimarer Verfassung: “Reichsrecht bricht Landesrecht”
Frage: Welches Reichrecht bricht hier was?

Die Weimarer Verfassung war nie vom freien Deutschen Volk beschlossen und gegeben, sondern diente nur den Plänen der Weltzionisten.



Die einzig wahre und nie außer Kraft gesetzte Verfassung Deutschlands besagt:

Artikel 2 der Verfassung Deutschland:  „……..daß die Reichsgesetze den Landesgesetzen vorgehen…….“.

Wenn also das Reich ein Gesetz wie z.B § 203 StGB in Kraft gesetzt hat, dann kann die BRD, da sie im Geltungsbereich des Deutschen Reiches handelt nicht einen gleichnamigen § 203 StGB mit anderem Text anwenden. Hier steht eindeutig Reichsrecht vor BRD-Recht.

Wäre die Weimarer Verfassung z.B. die richtige Verfassung, dann hätten wir die gleiche Situation, da die WRV in Artikel 178 Absatz 2 folgendes in Kraft hält. Zitatanfang: “Die übrigen Gesetze und Verordnungen des Reichs bleiben in Kraft,…” Zitatende.  So wird mit Artikel 13 der WRV den damaligen Kaiserreichsgesetzen das Vorrecht erteilt.

Artikel 4 Absatz 1 der Verfassung Deutschlands, Zitatanfang: “Der Beaufsichtigung Seitens des Reichs und der Gesetzgebung desselben unterliegen die nachstehenden Angelegenheiten:” aber lesen Sie selbst …….  Zitatende


Übertragen wir diese Erkenntnis nun auf Staatsangehörigkeitsausweis, (bei der BRD der Gelbe Schein), dann darf doch verstanden werden, daß Urkunden und Ausweise des Deutschen Reiches, den Ausweisen und Urkunden eines Bundes und seiner Ländern, vorgehen.

Es darf verstanden werden, daß die „BRD-Behörden“ keine Urkunden und Ausweise im Rechtskreis von „Deutschland als Ganzes“ (Grenzen 31.07.1914) ausstellen können und auch dafür NICHT legitimiert sind. Dies ist auch sehr leicht festzustellen durch die Verwendung des sogenannten Bundesadlers der absolut identisch mit den Adler der Weimarer Zionisten-Republik ist.

Dies wird noch bekräftigt, durch Artikel 4, Absatz 1. und  12. der Verfassung Deutschlands; Absatz 1 Zitatanfang:

„die Bestimmungen über Freizügigkeit, Heimaths- und Niederlassungs-Verhältnisse, Staatsbürgerrecht, Paßwesen und Fremdenpolizei und über den Gewerbebetrieb, einschließlich des Versicherungswesens, soweit die Gegenstände nicht schon durch den Artikel 3 dieser Verfassung erledigt sind,….“

Zitatende

Absatz 12: Zitatanfang:

sowie über die Beglaubigung von öffentlichen Urkunden;

Zitatende

Es darf verstanden werden, daß nur die Ausweise und Dokumente nach Reichs- und Bundesstaatsrecht ausgestellt werden können, die unter http://reichsdruckerei.de und http://deutsche-reichsdruckerei.de zu finden sind.

Sie müssen sich nicht wundern wenn die aktuellen Sicherheitskräfte (POLIZEI) keine Ordnung schaffen können, da sie ständig von Staatenlosen, Reichsbürgern, Patrioten, Parteien, Bewegungen, Religionsgruppen, Gemeindegründer, Freistaatgründern, Demos und Geschichtsfälschern mißbraucht und getäuscht wird. Wenn eine staatenlose Person die POLIZEI in Frage stellt, braucht sie sich nicht wundern, wenn sie auch wie eine rechtlose Person behandelt wird, denn Staatenlosigkeit bedeutet gemäß angewandten Gesetzen auch Rechtlosigkeit.

Auch hier darf verstanden werden, daß nicht die BRD gegen die Verfassung und Gesetze des Deutschen Reichs verstößt, sondern die oben genannten Gruppierungen, allen voran die Reichsbürgerszene. Die die BRD als Verräter und Betrüger tituliert, aber selbst gegen die Verfassung und die Gesetze Deutschlands und des Deutschen Reiches verstößt.

Wie soll es jemals zu einer Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands kommen, wenn 99% der Reichsbewegungen, Reichsbürger und Patrioten es ablehnen, die eingerichteten institutionalisierten Organe anzuerkennen. Persönliche Befindlichkeiten haben bei so einer wichtigen und weltpolitischen Aufgabe nichts verloren, es gelten folgende deutsche Werte: Unbestechlichkeit, Ehrlichkeit, Mut zur Verantwortung und korrekten Handlung, Treue zur Verfassung und den wahren Reichsgesetzen, Treue zum Deutschen Volk und der deutschen Heimat.


Völkerrechtssubjekt ist das „Deutsche Reich“
Völkerrechtsobjekt ist der „Nationalstaat Deutschland“

Berlin: (hib/AHE) Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt “Deutsches Reich” nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist.(diese Aussage ist Falsch da die echte Grenzgebung 1914 ist) Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5178) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zum Potsdamer Abkommen von 1945 (18/5033). Die Abgeordneten hatten sich unter anderem nach der “These von der Fortexistenz des Deutschen Reiches” erkundigt und gefragt, ob die Bundesregierung diese als öffentlich als unhaltbar zurückweisen werde, “damit diese Behauptung nicht von Neonazis und der so genannten Reichsbürgerbewegung für ihren Gebietsrevisionismus gegenüber den EU-Nachbarländern instrumentalisiert werden kann”.


Einfach in zwei Absätzen erklärt:

Nur Reichs- und Staatsangehörige, die im Besitz eines unserer Dokumente sind und im Personenstandsregister des Deutschen Reiches geführt werden, sind gemäß tatsächlichem Gesetz rechtsfähig und geschäftsfähig. Demgemäß berechtigt zu wählen, gewählt zu werden, ein Amt anzunehmen und auch ernannt zu werden.

WIR (Reichsleitung, Bundesrath und Volks-Reichstag), unsere Dokumente, Gesetze, Beschlüsse und Handlungen wurden nur durch rechts- und geschäftsfähige Deutsche legitimiert.

Herausgegeben durch das Reichsamt des Innern zum 18. November 2018




Deutsche nicht für die Selbstregierung geeignet so das oberste Gericht der EU

Lesen Sie den gesamten Text der am 06.02.2011 veröffentlicht wurde und im April 2019 so real ist, wie Tag und Nacht.

Was viele schon lange wissen, hat das oberste Gericht der Europäischen Union in einem Rechtsverfahren bestätigt. Die Bevölkerung Deutschlands ist nicht fähig sich selber zu regieren. Das historisch einmalige Urteil erläuterte der vorsitzende Richter mit den Worten, es sei „die Antwort auf die eindeutig demonstrierte Inkompetenz und Gleichgültigkeit der deutschen Bevölkerung, über wie das Land regiert wird und zeigt einen völligen Mangel an Interesse am politischen Geschehen.“ Als Konsequenz aus diesem höchstrichterlichen Entscheid, darf die deutsche Bevölkerung nicht mehr ihre Vertreter in Bund, Länder und Gemeinden wählen.

“Die Entscheidung war überhaupt nicht leicht, aber leider mussten wir sie fällen,” sagte Richter P. L. Celsus. „Die Europäische Verfassung oder der sogenannte Lissabon-Vertrag sagt ganz eindeutig: Im Falle, dass das Wahlvolk eines Landes der europäischen Union nicht mehr handlungsfähig oder sonst wie nicht mehr in der Lage ist die Aufgaben der Selbstregierung durchzuführen, dadurch eine ernste Gefahr für das Allgemeinwohl und der ganzen Nation entsteht, dann kann die besagte Gruppe durch ein neues Volk ersetzt werden, das qualifizierter und engagierter ist.“

“Im Lichte der Tatsache ihrer totalen Apathie gegenüber wichtigen Themen, welche das Wohlergehen der Nation betrifft, und ihre Unfähigkeit sogar die simpelsten Prinzipien auf die eine Demokratie aufbaut zu verstehen, haben wir keine andere Wahl gehabt als das Urteil zu fällen, die deutsche Bevölkerung ist nicht in der Lage sich selber zu regieren,“ sagte Celsus. „Was sie aber gut können ist sich über alles beschweren und jammern,“ fügte er hinzu.
Diese kontroverse Entscheidung, betonten die Richter, sei nicht eine Verunglimpfung des Charakters der Deutschen, sondern eine notwendige Massnahme im gesamten Interesse des Landes und der EU.

„Ein Land hat das Recht auf die best möglichen Repräsentanten als Staatsführer, die durch die Wähler bestimmt werden,“ erzählte die Richterin Sandra Lawless den Reportern. „Wenn man Passagier in einem Flugzeug ist, möchte man auch nicht einen ungeübten, inkompetenten Piloten am Steuer. Aber genau so ist es in Deutschland, da fliegen schon seit Jahren die Politiker ohne Pilotenschein rum. Als oberste Richter haben wir geschworen, die Rechte eines jeden EU-Bürgers zu wahren. Wenn wir eine unverantwortliche und desinteressierte Öffentlichkeit weiter darüber entscheiden lassen, wer das Ruder des Staatsschiffes führt, dann verletzen wir unsere Pflicht und gefährden die ganze Nation.“

Das Urteil kam nach einer erschöpfenden zehnmonatigen Sitzungsdauer zustande, mit insgesamt 100 Anhörungstagen, um die Fähigkeit der Öffentlichkeit die demokratischen Regeln kompetent auszuführen festzustellen. Obwohl die Gerichtsverhandlung im EU-TV über Kabel und Satellit übertragen wurde, haben eine Mehrheit der Deutschen keinerlei Kenntnis darüber, wissen von nichts. Sie liessen sich davon ablenken, da ihr Interesse hauptsächlich der Fussballweltmeisterschaft in Südafrika im Sommer galt und ab Herbst den TV-Sendungen wie DSDS, Desperate Housewifes, CSI Miami, Das perfekte Promi Dinner und aktuell Dschungelcamp „Ich bin ein Star – Holt mich hier raus!“

Das oberste Gericht stellte auch fest, obwohl 78 Prozent der Deutschen den Film „Avatar – Aufbruch nach Pandora“ gesehen haben und die Szenen über den Rohstoffkrieg zwischen den irdischen Kampftruppen und der humanoiden Spezies namens Na’vi auswendig kannten, die sich gegen die Eindringlinge die ihre Umwelt zerstören wehren, wussten nur 2 Prozent, die deutsche Bundeswehr führt genau das gleiche Eindringen in eine fremde Kultur und dessen Zerstörung wegen der Rohstoffe in Afghanistan durch.

Dann als weitere Prüfung, nur wenige Deutsche wussten überhaupt den Namen des ersten Präsidenten der EU und den der ersten Aussenministerin, Herman van Rompuy und Catherine Ashton, obwohl sie ihre höchsten Repräsentanten sind. Wer nicht mal den Namen des Staatsoberhauptes der EU kennt, den kann man wirklich nicht ernst nehmen.
Aber das Fass den Boden ausgeschlagen hat laut den Richtern die Befragung von 500’000 Deutschen, die überhaupt nicht wussten wie ihr Abgeordneter heisst, der sie im Parlament in Berlin vertritt.

„Ich meine wirklich,“ sagte Richter Francoise Renault genervt, „wenn man nicht einmal den Namen des eigenen Vertreters kennt, der für einen in Berlin den Kanzler wählt und über die Gesetze abstimmt, dann ist das ein Armutszeugnis. Auf keinen Fall können wir solche desinteressierte und ignorante Leute weiter wursteln lassen und die Geschicke des Landes bestimmen.“

Die Länder dessen Volk in Zukunft den Platz der deutschen Wähler ersetzen soll, bis diese sich rehabilitiert haben und aus der Lethargie aufwachen, sind möglicherweise die Schweizer, Dänen und Schweden, die noch eine gesunde staatsbürgerliche Verantwortung haben.
“Ich bin bereit den Deutschen aus der tiefen Staatskrise zu helfen,“ sagte Urs Steighuber aus Appenzell in der Schweiz. „Ich informiere mich was bei unserem grossen Nachbar so los ist, weiss wo der Schuh drückt und was getan werden muss. Jedenfalls wird meine Stimme zählen.“

Einige Deutsche haben sich beim Gericht nach dem Urteil beschwert und begründen ihr schlechtes Abschneiden mit der Ausrede: „Obwohl wir Deutschen ganz klar nicht in der Lage sind verantwortungsvolle Entscheidungen zu treffen, ist es nicht unsere Schuld, weil wir sind völlig desinformiert. Die Schuld liegt an den Medien und an den Konzernen die alles kontrollieren, die bewusst die Menschen dumm halten und einer Gehirnwäsche unterziehen,“ sagt Hans Maier aus Stuttgart. Die Richter antworteten, es gebe mittlerweile genug alternative Medien, wo man sich informieren kann. Die Ausrede gelte nicht mehr.

Aber die Mehrheit reagiert völlig desinteressiert über das Urteil und es stört sie gar nicht, das sie quasi entmündigt wurden. „“Wenn sie mich fragen, dann war das Wählen alle vier Jahre und immer dieses Entscheiden, welches Kästchen man ankreuzen soll, sehr mühsam und anstrengend,“ sagte Anne Glogwitz aus Dresden. „Jetzt hab ich noch mehr Zeit meine Lieblings-Seifenoper anzugucken und die Kreuzworträtsel in der Frau im Spiegel zu lösen, ohne abgelenkt zu werden, welcher Kandidat von welcher Partei welches Programm vertritt. Das ist langweilig.“

Politische Experten spielen die Auswirkung des Urteil herunter. „Es spielt überhaupt keine Rolle, denn es ändert nichts, um ehrlich zu sein,“ sagt Professor Ernst Schwalbe der Uni Göttingen. „Die Öffentlichkeit hat in Deutschland sowieso nie einen signifikanten Beitrag zur Regierung des eigenen Landes geleistet. Sie lassen sich doch so gerne von anderen führen. Außerdem kann man ihnen alles erzählen und sie schlucken es bereitwillig … und was aus dem Fernsehen kommt sowieso. Ich würde mir da keine Sorgen machen.“

7 Jahre nach diese Feststellung sind nun vergangen und die Erkenntnis ist erschreckend. Wer am 13.04.2019 als neutraler Beobachter bei einem konstituierenden Treffen einiger deutscher Protagonisten und Vertreter der Verfassungsorgane im „Freistaat Thüringen“ der „Weimarer-BRDDDR-Republik“  anwesend war, wird dem Urteil der EU zustimmen.

Der Weg in die Selbstregierung Deutschlands, muß dann wohl durch eine anderes Volk wie das Deutsche Volk geschehen. Die Vorgehensweise

wird hier aufgezeigt:  https://www.bundespraesidium.de/13schritte.htm