Besatzungsrechtliche Bedeutung der Grenzen Deutschlands zum 31. Dezember 1937

„Deutschlands Grenzen, wie es am 31. Dezember 1937 bestand“

Deutsches Reich oder auch Deutschland in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 ist eine historische Fehldeutung derer, denen bestimmte Gesetze, wie das Versailler Diktat und die SHAEF-Gesetze nicht vollumfänglich bekannt sind. Der 31. Dezember 1937 wurde erstmals auf der Außenministerkonferenz in Moskau 1943 als Stichtag zur Definition der deutschen Reichsgrenzen vor der territorialen Ausdehnung benannt. Im Londoner Protokoll von 1944, auf der Potsdamer Konferenz von 1945 sowie in mehreren darauf folgenden Rechtsakten bezogen sich die seinerzeitigen Siegermächte auf dieses Datum, um „Deutschland als Ganzes“ in geografischer Hinsicht zum Stand nach dem ersten Weltkrieg zu erfassen.

Die Grenzen vom 31. Dezember 1937 sind absolut identisch mit den Grenzen, die sich aus dem Versailler Diktat vom 28. Juni 1919 ergeben haben und durch die Vereinigten Staaten mit Separatfrieden vom 25. August 1921 zwischen den Vereinigten Staaten und Deutschland vertraglich festgelegt wurde. Dieser Vertrag wurde als Gesetz am 20.Oktober 1921 durch den Reichsrat und den Reichstag der Weimarer „Zionisten“-Republik für das damalig geteilte Deutschland (ohne Elsaß, Westpreußen , Posen usw.) in Kraft gesetzt.

Einfach erklärt bedeutet die Anwendung der Grenzen vom 31. Dezember 1937, die Anerkennung des Versailler Diktates (1919) und des Separatfrieden aus den Jahren (1921). Die Grenzen „31. Dezember 1937“ im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und „Groß-Berlin“ als ein Teil des Bundes, bestätigt, daß die Bundesrepublik Deutschland nur eine Republik und Rechtsnachfolger der beiden fremdgesteuerten Staatsfragmente (WR und GDR) ist und nicht „Deutschland als Ganzes“, wie es vor dem Versailler Diktat bestanden hatte.

Von weltpolitischer Bedeutung ist folgendes. „Deutschland als Ganzes“ ist der deutsche Nationalstaat (Bundesgebiet) mit seinen Bundesstaaten in den Grenzen (1 Tag vor dem 1WK) vom 31. Juli 1914. Deutschland ist ein Teil des Deutschen Reiches, das sich mit der Verfassung vom 16. April 1871 im Sinne der Deutschen Einheit zu einem „ewigen Bund“ geeint hat.

In Anbetracht der wahren Einheit Deutschlands (1871) bildete sich im Rechtskreis des Deutschen Reiches, erstmals der Nationalstaat Deutschland. Dies geht eindeutig auch aus dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913 hervor. Siehe unter anderem auch das „Lied der Deutschen“.

Die einzelnen Bundesstaaten, allen voran Preußen, sind gleichberechtigte Bundesglieder und werden nur vom Bundesrath vertreten, während die deutschen Völker vom Reichstag, den wahren Deutschen Parlament vertreten werden.

Mit der Verfassungsänderung vom 28. Oktober 1918 wurde das Deutsche Reich eine parlamentarische Monarchie, in der das Bundespräsidium für Kriegserklärungen, Friedensverträge und andere Verträge mit fremden Staaten die Mitbestimmung des Parlamentes und des Bundesrathes benötigt.

Das Bundespräsidium, stand damals dem König von Preußen zu (nicht mehr und nicht weniger), welcher den Namen „Deutscher Kaiser“ führt. Siehe hierzu die einzig wahre Verfassung die uns von dem Joch der Zionisten befreien wird:
https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/reichsverfassung/

Schlüsselentscheidung zur Erfreiung und zum Weg in die Heimat

Wer die BRD als souveränen Staat auf dem Grund und Boden des Deutschen Reiches anerkennt, erkennt die BRD als Rechtsnachfolger des Großdeutschen Reiches an, was mit der Feindstaatenklausel bewiesen wird. Er anerkennt damit die Alliierten Militärregierungsgesetze, das Reichskonkordat, die Weimarer „Zionisten“-Republik, das Versailler Diktat in allen seinen Facetten und Konsequenzen und den Dolchstoß deutscher Parteien gegen unsere Vorfahren und gegen das einzig wahre Deutsche Reich mit seinen institutionalisierten Organen.

Wer die BRD als souveränen Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches haben möchte, erkennt seine nationalstaatlichen- und reichsrechtlichen Rechte, sein Recht auf Heimat, Hab und Gut, Eigentum, Souveränität und Freiheit, ab.  Dies zieht sich auch auf die alte BRD und ganz besonders auch auf die alte so auch neu DDR.

Es ist Sinnlos, die BRD zu verleugnen oder abzuerkennen, solange es an einem staatlichen Nachweis der betreffenden Person mangelt, die vom Deutschen Reich ausgestellt und beurkundet wurde. Siehe Artikel 4 der Deutschen Reichsverfassung:
https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/reichsverfassung/#Artikel4

Wer Artikel 146 des Grundgesetzes anwendet, erklärt sich zum Reichsbürger und verweigert die Anerkennung der tatsächlichen Deutschen Reichsverfassung.

Preußen ist seit der Gründung des Deutschen Reiches (1871) nicht mehr in der Position, alleine über die Geschicke der Deutschen Nation zu bestimmen und hat sich wie jeder andere Bundesstaat (nun auch Deutschösterreich), den Entscheidungen der beiden gesetzgebenden Organen zu unterwerfen, siehe:
https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/reichsverfassung/#Artikel4

Einem Verstoß gegen die oberste Ordnung kann durch die Anwendung von Artikel 19 und Artikel 74 der Deutschen Reichsverfassung heilend abgeholfen werden.

Preußen könnte sich gemäß  seiner eigenen Gesetze (wenn es Preußen noch gäb), einen König erschaffen. Auch wenn sich dieser dann „Deutscher Kaiser“ nennen wollte, so kann er sich nicht auf einen Titel berufen, denn ein Name ist kein Titel, zusätzlich müßte das gesamte Deutsche Volk dem König von Preußen zustimmen, damit er sich Deutscher Kaiser nennen kann.

Abschließend: Die Grenzen vom 31. Dezember 1937 sind nicht die Grenzen Deutschlands vor dem 1.WK sondern die Grenzen des Versailler Diktates und haben für das Deutsche Reich, völkerrechtliche gesehen, keine Bedeutung.

Die erzwungenen Grenzen wurden zu keiner Zeit vom Bundespräsidium des Deutschen Reiches unter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags anerkannt.

Diese Grenzen (31. Dezember 1937 bzw. 28. Juni 1919) haben nur für die nichtstaatlichen Handelsorganisationen Weimarer Republik, Großdeutsche Reich, Vereinigtes Wirtschaftsgebiet, BRD alt und neu, DDR alt und neu, verbindliche Rechtskraft.

Verantwortlich für die Korrektheit der Ausführungen zeichnet sich Erhard Lorenz im Amt als Staatssekretär des Innern. Geschehen am 23. März 2020, im Sinne der Wiederherstellung des Deutschen Reiches, das nur mit Besonnenheit, der absoluten Wahrheit und durch mutige, unbestechliche und ehrliche Reichs- und Staatsangehörige möglich sein wird. Das Deutsche Volk erwacht!




Antrag als Delegierte(r) bzw. Abgeordnete(r) des wahren Deutschen Parlaments

Reichstag 1871 – 1918 und ab 2009 (VRT) –

Mit der Proklamation durch den Bundesrath vor dem Reichstagsgebäude in Berlin, am 23. Mai 2009, wurde das wahre Deutsche Parlament als Volks-Reichstag wieder reaktiviert.

Mit diesem Antrag https://www.volks-reichstag.de/daten/Antrag-zum-Volks-Reichstag.pdf
und diesem Volkseid https://www.volks-reichstag.de/daten/Volkseid.pdf
können Sie gemäß der Hausordnung des Volks-Reichstag Delegierte(r) bzw. Abgeordnete(r) werden und Ihre Stimme zum Wohle des Deutschen Volkes erheben.

Der Reichstag besteht aus 580 Delegierten




Es gibt nur ein Deutsches Reich und das auch ohne den Kaiser

Werte Wahrheitssuchende zu Deutschland und dem Deutschen Reich,

Versailles gibt es so lange, wie bis die Deutschen endlich erkennen, von wem sie wirklich regiert werden. Dann muß das Volk noch verstehen, daß das Versailler Diktat nur für die Regierungen der Weimarer Republik, des Nazireiches, der alten BRD und der DDR sowie dem vereinten Deutschland geschrieben wurde. Angewandt wurde es gegen das, seit 1921, staatenlose Personal,  durch und zum Wohle (nicht)deutscher Parteien, (nicht)deutscher Politiker, einer (nicht)deutschen Presse und (nicht)deutscher Handelsorganisationen.

Das Versailler Diktat gilt nicht für die Reichs- und Staatsangehörigen und das souveräne Deutschland im Deutschen Reich, vor dem 01. Januar 1919, da es diesen Vertrag nie unterzeichnet hat.

Auch Sie müssen lernen zu unterscheiden wer wahrhaftig für und mit uns das Ziel erreichen will, denn wenn wir Verräter als Gleichgesinnte betrachten, dann haben es die zionistischen „Chasaren-Nichtjuden“ sehr leicht mit Zersetzung, Geschichtsfälschung und vielen Ubooten, die uns von unserer wahren Heimat fern halten soll. Staatenlose aus den Patrioten-Gruppen und -Bewegungen haben einen Eid geschworen, den sie nicht brechen können (wie bei den Logen), darum sind diese nicht in der Lage das freie Deutsche Reich wieder handlungsfähig herzustellen, Auch die ehemaligen Fürsten, Königshäuser und Adeligen, haben gegn ihre Völker Eide geschworen und sich gut auszahlen lassen.

Eine erfolgreiche und unbestechliche Zusammenarbeit mit den ehemaligen Fürsten, Königshäusern und Adeligen scheint unwahrscheinlich und zugleich gefährlich zu sein, außer diese kommen freiwillig und hilfsbereit zu den institutionalisierten Reichsorganen, die es ab 2008 wieder gibt.

Nun zum Deutschen Reich.

Das Heilige Römische Reich deutscher Nationen, war zu keiner Zeit das wahre Deutsche Reich. Es war ein Zusammenschluß von durch römisch-vatikanischer „Christianisierung“ erschaffenen Gebilde und Organisation. Der damalige Kaiser war abhängig vom Vatikan. Dieses Reich entstand durch Massenmord, Folter und unendlichem Leid der einfachen Menschen. Dieses sogenannte christliche Abendland ist das mörderische Werk der „Hure von Babilon“, gemäß dem kanonischen bzw. römischen Recht.

Unser wahrhaftiges Deutsches Reich – ist der Name für Deutschland und seine Schutzgebiete und hat erstmals in der Geschichte der deutschen Völker, 1871 einen Nationalstaat erschaffen, der durch Otto von Bismarck federführend erschaffen wurde und den Deutschen erstmals einen gemeinsamen Nationalstaat (ewiger Bund) ermöglichte.

Da der Kaiser nicht vom Papst gekrönt wurde, war sein Handeln und das unseres Deutschen Reiches frei und außerhalb vom kanonischen Rechtskreis, vom Piraten-, Handels-, See- und Kirchenrecht, (der Vasallen Roms). (Das Reichskonkordat existiert für das wahre Deutsche Reich überhaupt nicht und wurde durch Hitler eingeführt.)

 Völkerrechtssubjekt ist nicht gleich Völkerrechtsobjekt:

Merke: Ein Name oder ein Bezeichnung für ein Objekt wird groß geschrieben und eine Eigenschaft eines Objektes wird klein geschrieben, so ist die deutsche Schreibweise.

Wenn geschrieben wird, das deutsche Reich, dann meint man das Reich der Deutschen (HRDN, Paulskirchenverfassung, Weimarer Verfassung, GG).

Das Deutsche Reich ab 1871 ist das Völkerrechtsubjekt für Deutschland und seine Schutzgebiet!

So ist das Deutsche Reich ab 1871 das erste, einmalige, völkerrechtliche Deutsche Reich!

Deutscher Kaiser ab 1871, ist auch nur ein Völkerrechtssubjekt (Artikel 11 der Verfassung), denn „Deutscher Kaiser“ ist nur der Name vom Bundespräsidium! Da nur dem König von Preußen der Name Deutscher Kaiser zustand, kann dieser Name „Deutscher Kaiser“ durch Dritte ohne den Gesetzgeber nicht verwendet werden.

Ein Subjekt kann es nur geben, wenn ein Objekt vorhanden ist.

Seit 1871 ist das Völkerrechtsobjekt erstmals in der Geschichte aller Deutschen „Deutschland“ mit dem Namen „Deutsches Reich“. Das Objekt „Bundespräsidium“ erhielt den Namen „Deutscher Kaiser“, somit bleibt das Bundespräsidium als Verfassungsorgan erhalten, auch dann wenn sich der Name ändert, wie z.B. Reichspräsident oder in unserem Fall „Präsidialsenat“.

Zusatzbeispiel , Objekt, Subjekt Mensch:
Dem Objekt Mensch wird ein Name gegeben z.B. Max und nicht max oder max:

Der Mensch Max soll das Familienerbrecht des Familienstammes Mustermann erwerben, so wird eine Geburtsurkunde mit dem Namen Max Mustermann ausgestellt. Im Staat wird dieser Mensch Max als Person Max Mustermann im Personenstandsregister geführt, denn er wurde durch die Geburtsurkunde lebend erklärt . Er genießt nun den Schutz des Staates und das Erbrecht, das ihm durch Staatsrecht zusteht.

-> Ein Mensch ohne Staat hat nur das Naturrecht, sonst gar nichts!
-> Ein Mensch als Person hat das Naturrecht, nun aber auch das Staatsrecht!
-> Ein Mensch ohne Staat, wie im Vereinigten Wirtschaftsgebiet (kanonisches bzw. römisches Recht), hat nur das Recht das einem Vasallen, Sklaven oder Staatenlosen gebilligt wird.

Die einzig wahre Lösung ist das Deutsche Reich, das wir als Kaiserreich kennen, denn darin herrscht das Recht von Reichs- und Staatsangehörigen, die zu ihrem Staat stehen und die Staatsordnung aufrecht erhalten. Auch im Deutschen Reich gab es Untertanen, Vasallen und Staatenlose und die wird es immer geben. Damals wie heute, haben nur die rechtsfähigen und geschäftsfähigen deutschen Reichs- und Staatsangehörigen, das Mitbestimmungs-, Wahl-, Beamtenrecht und das Recht eine Firma zu gründen.

Zusatz zur Angehörigkeit die man nur durch ein Dokument, das man besitzt, nachweisen kann:

Das RuStaG 1913 mußte deshalb erschaffen werden, weil es bis zu diesem Zeitpunkt nur das Bundesstaatsangehörigkeitsgesetz “BuStaG” gab, aber es mangelte zum Nationalstaat Deutschland immer noch an einer Staatsangehörigkeit.

Da Deutschland nur ein Teil des Deutschen Reiches ist und dieses Deutschland zum ersten deutschen Nationalstaat herangewachsen war, gab man dem neuen Gesetz die Bezeichnung Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (Reichsangehörigkeit zum Deutschen Reich und Staatsangehörigkeit zu Deutschland). Es sei besonders darauf hingewiesen, daß es in § 1 um die deutsche Staatsangehörigkeit geht und nicht um eine BuSta.

Die einzig legitimen Dokumente gibt es bei: https://www.deutsche-reichsdruckerei.de/

Diese Erklärung darf weiterverteilt werden

Verantwortlich für diesen Text, zeichnet sich Erhard Lorenz, Staatssekretär des Innern und Präsidialsenat




Nationalstaat Deutschland und seine Bundesstaaten wiederherstellen

Wiederherstellung der Bundesstaaten des Deutschen Reiches,
bzw. des Nationalstaats Deutschlands.

Dem Deutschen Reich gehörten bei der Gründung 25 Bundesstaaten (Bundesglieder) – darunter die drei republikanisch verfassten Hansestädte  Hamburg, Bremen und Lübeck – sowie das Reichsland Elsaß-Lothringen an.

Zum 12.11.1918 trat Deutschösterreich, als Republik, dem Nationalstaat Deutschland und dem ewigen Bund mit dem Namen Deutsches Reich bei.

Gliederung Deutschlands im Deutschen Reich 1871–1918
Bundesstaat Staatsform Hauptstadt Fläche in km² (1910) Einwohner (1910)
Preußen Monarchie Berlin 348.780 40.165.219
Bayern Monarchie München 75.870 6.887.291
Württemberg Monarchie Stuttgart 19.507 2.437.574
Sachsen Monarchie Dresden 14.993 4.806.661
Baden Monarchie Karlsruhe 15.070 2.142.833
Mecklenburg-Schwerin Monarchie Schwerin 13.127 639.958
Hessen Monarchie Darmstadt 7.688 1.282.051
Oldenburg Monarchie Oldenburg 6.429 483.042
Sachsen-Weimar-Eisenach Monarchie Weimar 3.610 417.149
Mecklenburg-Strelitz Monarchie Neustrelitz 2.929 106.442
Braunschweig Monarchie Braunschweig 3.672 494.339
Sachsen-Meiningen Monarchie Meiningen 2.468 278.762
Anhalt Monarchie Dessau 2.299 331.128
Sachsen-Coburg und Gotha Monarchie Coburg/Gotha 1.977 257.177
Sachsen-Altenburg Monarchie Altenburg 1.324 216.128
Lippe Monarchie Detmold 1.215 150.937
Waldeck Monarchie Arolsen 1.121 61.707
Schwarzburg-Rudolstadt Monarchie Rudolstadt 941 100.702
Schwarzburg-Sondershausen Monarchie Sondershausen 862 89.917
Reuß jüngere Linie Monarchie Gera 827 152.752
Schaumburg-Lippe Monarchie Bückeburg 340 46.652
Reuß älterer Linie Monarchie Greiz 316 72.769
Freie und Hansestadt Hamburg Republik Hamburg 414 1.014.664
Freie und Hansestadt Lübeck Republik Lübeck 298 116.599
Freie Hansestadt Bremen Republik Bremen 256 299.526
Reichsland Elsaß-Lothringen Monarchie Straßburg 14.522 1.874.014
Deutschösterreich Republik Wien 120.000 28.570.800
Deutsches Reich ab
12.11.1918 + Deutsch-
österreich
Monarchie Berlin 660.858 83.496.793

Wiedererlangung der Reichs- und Staatsangehörigkeit

Eintragung in das Personenstandsregister Deutschland

Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit der Bundesstaaten

Wiederherstellung der Gemeinden in den Bundesstaaten

Kontakt zum Präsidium des Bundes,
bzw. Reichs- und Bundespräsidium

Kontakt zum Präsidialamt

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