Nach der Drei-Elemente-Lehre ist der Staat ein soziales Gebilde, dessen konstituierende Merkmale ein von Grenzen umgebenes Territorium (Staatsgebiet), eine darauf als Kernbevölkerung ansäßige Gruppe von Menschen (Staatsvolk) sowie eine auf diesem Gebiet herrschende Staatsordnung kennzeichnen. Das Staatsgebiet oder Staatsterritorium ist
Staatsordnung
Staatsgebiet
Staatsvolk
Nach der Drei-Elemente-Lehre ist der Staat ein soziales Gebilde, dessen konstituierende Merkmale ein von Grenzen umgebenes Territorium (Staatsgebiet), eine darauf als Kernbevölkerung ansäßige Gruppe von Menschen (Staatsvolk) sowie eine auf diesem Gebiet herrschende Staatsordnung kennzeichnen. Der Begriff Staatsvolk bezeichnet im
Rechtsnormen des Deutschen Reiches aus dem Jahr 1871
gefunden bei Rechtssetzung in Deutschland 1867 – 1920 Für die Korrektheit externer Seiteninhalte übernehmen wir keine Haftung und bitten darauf zu achten, daß alle Gesetze die ab dem 29. Oktober 1918 in Kraft gesetzt wurden, nur noch für Fremdverwaltungen galten.
Rechtssetzung in Deutschland 1867 – 1920
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