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Aus dem Parlament - Grundrechte des Deutschen Volkes

Das Parlament des Deutschen Reiches

....schwört, daß es seine Kraft dem Wohle des Deutschen Volkes widmen, dessen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, die Verfassung und die Gesetze des Deutschen Reiches und der Bundesstaaten wahren, die Pflichten gewissenhaft erfüllen und allen Menschen gegenüber Gerechtigkeit walten lassen werde.

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Grundrechte des Deutschen Volkes

Die Grundrechte des deutschen Volkes

Original-Zitat aus dem gleichnamigen Buch 1849:

Die Vertreter des deutschen Volkes in Frankfurt haben den ersten Theil  des großen Verfassungswerkes beendigt, welcher enthält

d i e  G r u n d r e c h t e  d e s  V o l k e s.

Die Grundrechte,  das heißt solche Rechte, welche nothwendig erachtet sind zur Begründung einer freien Existenz für jeden einzelnen deutschen Bürger, eines fröhlichen Aufblühens all der großen und kleinen Gemeinschaften innerhalb der deutschen Grenzen; diese Grundrechte werden euch allen, jedem Bürger und Bauer, wie jeder Gemeinde in Stadt und Land, zugesichert in der Weise,  daß euer Landesherr und eure besonderen Landstände, wenn sie pflichtvergessen solche Rechte zu kränken versuchen sollten, davon abgemahnt werden durch die höchste Gewalt der deutschen Nation, daran verhindert, wenn es Noth thut, durch die Gesammtbürgschaft von 40 Millionen freier Deutschen.

Denn dieses sind die Grundrechte nicht der Sachsen oder der Hessen, nicht der Schwaben oder der Preußen, sondern des deutschen Volkes, welches jetzt zum erstenmal vereinigt wird in eine rechtliche und staatliche Gemeinschaft, und zu dem regen Fleiße des Gewerbes, zu der Betriebsamkeit seiner Schiffer und Kaufleute, zu dem Adel der Wissenschaft und dem Schmucke der Kunst jetzt die höchste Ehre und das innigste Band der deutschen Freiheit und Staatsgemeinschaft sich hinzunimmt.

Darum achtet es hoch, was euch gegeben ist; lacht die aus, welche euch sagen es seien der Rechte nicht genug – denn nicht auf ein Stückchen Berechtigung mehr oder weniger kommt es jetzt an, sondern auf die endliche Einigung unseres herrlichen Volkes, das, wenn es geeinigt ist, wahrlich sich leicht hinzunehmen wird, was etwa an Rechten ihm noch fehlen sollte.

Sollte euch aber einer sagen, daß nicht in Frankfurt das Recht für euch gefunden werde, sondern für jeden auf seinem speziellen Landtag, und daß es also nichts auf sich habe mit diesen Grundrechten des deutschen Volkes, bis die Herren in Dresden oder München auch noch ihre Weisheit dazu gegeben  und hie und da ein Stückchen euch abgezwackt haben –  den werft nur gleich zur Tür hinaus, denn er will nichts wissen von Deutschlands Einheit und also auch nichts von der wirklichen Freiheit, die nicht aufblühen kann, bevor die Kleinstaaterei beseitigt ist und in einem großen Staate alle Deutschen frei athmen und weder den Nachbar fürchten noch die Polizei. Achtet dieses Grundrecht hoch; aber vergeßt nicht, daß es nur Rechte sind, eitel Worte und Papier, wenn man sie nicht geltende macht.

Das ist eure Pflicht; es muß ein Jeder von Euch dafür wirksam sein, daß diese Rechte zur That und Wirklichkeit werden. Von all den Lasten, welche die Thorheit und die Noth früherer Geschlechter auf euch vererbt haben, von der polizeilichen Bevormundung, durch den Staat, von den Fesseln, welche die Feudalknechtschaft dem Landsmann, der Gewerbszwang dem Städter angelegt hat, von der Gewohnheit des blinden Gehorsams gegen Herrn Amtmann und des albernen Respekts gegen den Herrn Grafen können euch eure Vertreter in Frankfurt nicht befreien; das müßt ihr selber thun. Eure Vertreter können euch nur die Wege weisen, euch sagen, was ihr zu fordern berechtigt, was nicht zu leiden ihr euch und euren Kindern schuldig seit. Das haben sie gethan, und nun lest und erwägt die einzelnen Beschlüsse, damit keiner sich ferner was einem derselben zuwiderläuft je gefallen lasse, sondern nach Bügerpflicht, auch wenn Gefahr dabei wäre, sich solchen Übergriffen widersetze, im sicheren Vertrauen auf den Beistand der deutschen Reichsgewalt und aller guten deutschen Bürger.

I. Nun folgen die Grundrechte des deutschen Volks.

Dem deutschen Volke sollen die nachstehenden Grundrechte gewährleistet sein. Sie sollen den Verfassungen der deutschen Einzelstaaten zur Norm dienen, und keine Verfassung oder Gesetzgebung eines deutschen Einzelstaates soll dieselben je aufheben oder beschränken können.

Artikel I.

Reichs- und Staatsbürgerrecht.

•  1. Das deutsche Volk besteht aus den Angehörigen der Staaten, welche das deutsche Reich bilden.

•  2. Jede Deutsche hat das deutsche Reichsbürgerrecht……..

…… sowie euer Anspruch auf den Schutz, den die Grundrechte allen Deutschen gewähren, ist nicht abhängig von Gesetzen, die für Preußen oder Hannover gelten.

usw.

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Das Reichstagsblatt

Das Bundespräsidium, der Bundesrath und Volks-Reichstag, wünschen Ihnen und Ihrer Familie, Ihren Verwandten und Freunden ein wunderbares 2019, viel Gesundheit, Glück und Erfolg in allen Lebenslagen.