Das Parlament des Deutschen Reiches
....schwört, daß es seine Kraft dem Wohle des Deutschen Volkes widmen, dessen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, die Verfassung und die Gesetze des Deutschen Reiches und der Bundesstaaten wahren, die Pflichten gewissenhaft erfüllen und allen Menschen gegenüber Gerechtigkeit walten lassen werde.